Kurz gesagt
Ein Grünpflege-Jahresplan verteilt die Arbeiten auf die Jahreszeiten: im Frühjahr Beete säubern und den ersten Rasenschnitt, im Sommer regelmäßig mähen und Hecken in Form schneiden, im Herbst Laub und Rückschnitt der Stauden, im Winter stärkere Gehölzschnitte und Winterdienst. Radikale Heckenschnitte sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur vom 1. Oktober bis 28. bzw. 29. Februar erlaubt.
Frühjahr (März bis Mai)
- Beete von Laub und Winterresten befreien, mulchen
- erster Rasenschnitt, sobald das Gras wächst
- Wege und Plätze von Splitt und Schmutz des Winters befreien
- Kontrolle von Spielplätzen und Sitzbereichen
Sommer (Juni bis August)
- Rasen regelmäßig mähen, Kanten schneiden
- schonender Form- und Pflegeschnitt an Hecken
- Unkraut auf Wegen und in Fugen entfernen
- Gießen in Trockenperioden, wenn vereinbart
Herbst (September bis November)
- Laub von Rasen, Wegen und Zufahrten, besonders vor Regen und Frost
- Stauden zurückschneiden
- letzter Rasenschnitt
- Vorbereitung des Winterdienstes: Flächenplan und Streugut
Winter (Dezember bis Februar)
- stärkerer Rückschnitt von Hecken und Gehölzen bis Ende Februar
- Winterdienst nach Flächenplan
- Planung der nächsten Saison mit Verwaltung oder Eigentümer
Die Schnittregel aus dem Bundesnaturschutzgesetz
§ 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, also das Zurückschneiden des Zuwachses. Der Grund ist der Schutz brütender Vögel. Für die Planung heißt das: Formschnitt im Sommer, stärkerer Rückschnitt im Winter.
Wie wir die Gartenpflege in Nürnberg organisieren und mit Hausmeisterservice und Winterdienst kombinieren, steht auf den Leistungsseiten.