Kurz gesagt
Gartenpflege (Grünpflege) umfasst das regelmäßige Mähen von Rasenflächen, den Schnitt von Hecken und Sträuchern, die Pflege von Beeten, das Entfernen von Laub und Unkraut sowie das Sauberhalten von Wegen. ZH Gebäudeservice pflegt in Nürnberg und Umgebung Grünflächen an Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Firmengebäuden nach einem Jahresplan.
Welche Arbeiten gehören zur Gartenpflege?
- Rasen: mähen in der Wachstumszeit, Kanten, Schnittgut entsorgen oder vor Ort verwerten nach Absprache
- Hecken und Sträucher: Form- und Pflegeschnitt, stärkerer Rückschnitt in der erlaubten Zeit
- Beete: Unkraut entfernen, Stauden zurückschneiden, mulchen
- Laub: von Rasen, Wegen und Zufahrten, besonders im Herbst
- Wege und Plätze: Unkraut in Fugen, Kehren, Sauberhalten von Zugängen
- Gießen in Trockenperioden, wenn vereinbart
Wann wird was gemacht? Der Jahresplan
Für Hecken gilt eine wichtige Regel: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Gebüsche radikal zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Erlaubt sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte. Stärkere Rückschnitte planen wir deshalb für Oktober bis Februar. Mehr im Ratgeber Grünpflege-Jahresplan für Wohnanlagen und Firmengelände.
Für welche Flächen übernehmen wir die Gartenpflege?
Wir pflegen Grünflächen, die zu einem Objekt gehören, das wir betreuen oder betreuen sollen: Rasen und Hecken an Mehrfamilienhäusern, Beete im Eingangsbereich von Firmengebäuden, Grünstreifen an Parkplätzen. Die Gartenpflege lässt sich gut mit dem Hausmeisterservice und dem Winterdienst kombinieren, dann ist ganzjährig jemand für die Außenanlage zuständig.
Gartengestaltung, Neuanlagen, Baumfällungen und Arbeiten, die einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb erfordern, gehören nicht zu unserem Angebot.
Häufige Fragen zur Gartenpflege
Wie oft wird der Rasen gemäht?
In der Hauptwachstumszeit meist alle ein bis zwei Wochen, im Frühjahr und Herbst seltener. Den Rhythmus legen wir im Jahresplan fest und passen ihn an die Witterung an.
Was passiert mit dem Grünschnitt?
Ob wir Grünschnitt mitnehmen oder er in vorhandene Biotonnen und Kompostplätze kommt, vereinbaren wir im Angebot.
Sind die Kosten der Gartenpflege umlagefähig?
Die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen gehört nach § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten, wenn die Flächen von den Mietern genutzt werden können oder zum Haus gehören und der Mietvertrag die Umlage vorsieht.