Kurz gesagt
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Nürnberg und Fürth übernimmt ZH Gebäudeservice die Treppenhausreinigung, den Hausmeisterservice, die Gartenpflege und den Winterdienst. Die Leistungen sind je Objekt in einem Leistungsverzeichnis beschrieben und getrennt ausgewiesen, damit sie sich den Betriebskostenarten zuordnen lassen. Mängel melden wir auf einem festen Weg an die Verwaltung.
Was Verwalter von uns bekommen
- Treppenhausreinigung im festen Intervall, auf Wunsch mit Reinigungsnachweis im Haus
- Hausmeisterservice mit Kontrollgang, Mülltonnen und Meldung von Mängeln
- Gartenpflege nach Jahresplan
- Winterdienst nach Flächenplan und Straßenreinigungsverordnung
- Grundreinigung bei Mieterwechsel oder nach Arbeiten im Haus
- Fensterreinigung im Treppenhaus und an Gemeinschaftsflächen
Abrechnung über die Betriebskosten
Für Verwalter ist entscheidend, dass sich die Kosten sauber auf die Mieter umlegen lassen, wo der Mietvertrag das vorsieht. Wir weisen die Leistungen deshalb getrennt aus:
| Leistung | Betriebskostenart |
|---|---|
| Treppenhausreinigung, Reinigung von Kellerfluren und Gemeinschaftsräumen | Nr. 9 Gebäudereinigung |
| Gartenpflege, Pflege von Spielplätzen, Zugängen und Zufahrten | Nr. 10 Gartenpflege |
| Winterdienst auf dem Gehweg | in der Regel Nr. 8 Straßenreinigung |
| Hausmeistertätigkeit ohne Reparatur und Verwaltung | Nr. 14 Hauswart |
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Wichtig ist unter anderem, dass Leistungen nicht doppelt abgerechnet werden: Wenn ein Hauswart Reinigungs- oder Gartenarbeiten erledigt, dürfen diese nicht zusätzlich unter Nr. 9 oder 10 erscheinen. Mehr in den Ratgebern Treppenhausreinigung und Nebenkosten und Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung.
Wie wir mit Hausverwaltungen zusammenarbeiten
- Objektliste: Sie nennen die Objekte und gewünschten Leistungen.
- Begehung je Objekt und Leistungsverzeichnis mit Intervallen.
- Meldeweg: Wir vereinbaren, an wen Mängel gehen und in welcher Form.
- Abrechnung je Objekt, mit getrennt ausgewiesenen Leistungen.
Häufige Fragen von Hausverwaltungen
Übernehmen Sie mehrere Objekte einer Verwaltung?
Ja. Jedes Objekt bekommt ein eigenes Leistungsverzeichnis und eine eigene Abrechnung. Ansprechpartnerin ist für alle Objekte dieselbe Person.
Wie erfahren wir von Mängeln im Objekt?
Über den vereinbarten Meldeweg, meist per E-Mail mit Ortsangabe und auf Wunsch mit Foto. Dringende Mängel melden wir zusätzlich telefonisch innerhalb unserer Bürozeiten.
Können Mieter Sie direkt kontaktieren?
Das legen wir mit der Verwaltung fest. Viele Verwaltungen möchten, dass Hinweise über sie laufen; andere hängen unsere Kontaktdaten im Haus aus.
Arbeiten Sie auch für selbstverwaltete WEG?
Ja. Ansprechpartner ist dann der Verwaltungsbeirat oder eine benannte Person aus der Gemeinschaft.