Kurz gesagt
Eine Grundreinigung ist vor allem in sechs Situationen sinnvoll: bei Mieterwechsel oder Übergabe, nach Renovierung oder Umbau, vor dem Start einer Unterhaltsreinigung, wenn Böden trotz Reinigung matt oder grau wirken, bei Kalk und Ablagerungen im Sanitär und als jährliche Tiefenreinigung in stark genutzten Objekten.
1. Mieterwechsel oder Übergabe
Bei Büros und Gewerbeeinheiten regelt der Mietvertrag, in welchem Zustand die Räume zurückgegeben werden. Eine Grundreinigung schafft einen Zustand, über den bei der Übergabe niemand diskutieren muss. Für den Nachmieter ist sie der saubere Neuanfang.
2. Nach Renovierung oder Umbau
Nach Malerarbeiten, neuen Böden oder Umbauten liegt feiner Staub überall: auf Heizkörpern, in Schränken, auf Fensterbänken und in Steckdosenabdeckungen. Die normale Unterhaltsreinigung erreicht ihn nicht.
3. Vor dem Start einer Unterhaltsreinigung
Wer eine neue Unterhaltsreinigung beauftragt, sollte mit einem sauberen Ausgangszustand beginnen. Sonst wird die Unterhaltsreinigung an Schmutz gemessen, den sie gar nicht entfernen soll.
4. Matte, graue oder fleckige Böden
Ablagerungen alter Pflegemittel und eingetretener Schmutz lassen Böden mit der Zeit matt und grau wirken. Eine Grundreinigung entfernt diese Schichten; danach kann der Belag neu gepflegt werden.
5. Kalk und Ablagerungen im Sanitär
Kalk an Armaturen, Fliesen und Fugen setzt sich trotz regelmäßiger Reinigung fest, besonders bei hartem Wasser. Eine Grundreinigung löst ihn, ohne die Oberflächen anzugreifen.
6. Jährliche Tiefenreinigung
In Praxen, Läden und Büros mit viel Verkehr hat sich eine Grundreinigung einmal im Jahr bewährt, oft in einer ruhigen Zeit wie den Sommerferien oder zwischen den Jahren.
Grundreinigung oder Unterhaltsreinigung?
Den Unterschied erklärt der Ratgeber Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Sichtreinigung. Was bei uns zur Grundreinigung gehört und wie sie abläuft, steht auf der Seite Grundreinigung in Nürnberg.