Kurz gesagt
In Nürnberg müssen die Anlieger, in der Regel die Grundstückseigentümer, die Gehwege an öffentlichen Straßen bei Schnee und Glätte bis 7 Uhr räumen und streuen und bis 20 Uhr so oft nacharbeiten, wie es zur Verhütung von Gefahren nötig ist. Salz und Salzgemische sind auf Gehwegen verboten; erlaubt sind abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Ausnahmen gelten an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen und starken Steigungen. Grundlage ist § 20 der Nürnberger Straßenreinigungsverordnung.
Wer ist in Nürnberg räum- und streupflichtig?
Die Pflicht trifft die Anlieger der öffentlichen Straßen, also die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Die Straßenreinigungsverordnung stellt ausdrücklich klar, dass die Anlieger die Sicherung der Gehwege selbst vornehmen müssen, auch in Bereichen, in denen die Stadt die Fahrbahn reinigt. Bei Grundstücken, die nicht direkt an der Straße liegen (Hinterlieger), regelt die Verordnung, wem sie zugeordnet werden.
In Mietshäusern wird die Pflicht häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf die Mieter übertragen oder an einen Dienstleister vergeben. In Eigentümergemeinschaften entscheidet die Gemeinschaft, wer den Winterdienst übernimmt. Wichtig: Wer die Pflicht abgibt, muss den Beauftragten sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren, ob er seiner Aufgabe nachkommt.
Zu welchen Zeiten muss geräumt sein?
- Morgens: Bis 7 Uhr muss der Gehweg von Schnee befreit und bei Glätte gestreut sein.
- Tagsüber: Bis 20 Uhr wird so oft nachgeräumt und nachgestreut, wie es nötig ist. Bei anhaltendem Schneefall kann das mehrmals am Tag bedeuten.
- Nachts: Für die Zeit zwischen 20 und 7 Uhr verlangt die Verordnung für Gehwege kein Räumen. Für Zugänge, die nachts genutzt werden, kann sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht trotzdem etwas anderes ergeben.
Die Stadt weist darauf hin, dass sich die nötige Räumbreite am Fußgängerverkehr orientiert. Ältere Merkblätter nennen als Anhaltspunkt mindestens 1,20 Meter, damit zwei Personen aneinander vorbeikommen.
Warum ist Streusalz auf Gehwegen verboten?
Aus Gründen des Umweltschutzes. Salz schädigt Straßenbäume, Grünstreifen und Böden, greift Bauwerke an und gelangt ins Grundwasser. Die Verordnung erlaubt deshalb nur Streumittel mit nachhaltiger abstumpfender Wirkung: Sand, Splitt oder Granulat. Auftauende Mittel sind nur an besonders gefährlichen Stellen zulässig, zum Beispiel auf Treppen oder an starken Steigungen. Auf privatem Grund, etwa der eigenen Hofeinfahrt, gilt die Gehweg-Regel nicht unmittelbar; aus Rücksicht auf Pflanzen und Bausubstanz ist Zurückhaltung aber auch dort sinnvoll.
Wohin mit dem Schnee?
Geräumter Schnee wird am Rand des Gehwegs gelagert, so dass Fußgänger weiter ungehindert passieren können. Notfalls darf er am Fahrbahnrand abgelagert werden. Straßenrinnen, Regeneinläufe und Radwege müssen frei bleiben. An Bushaltestellen gilt eine Besonderheit: Schnee wird dort zur Hausseite beziehungsweise zur Grundstücksgrenze geschoben, nicht zur Fahrbahn.
Was passiert, wenn nicht geräumt wird?
Wer seine Räum- und Streupflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld und vor allem die Haftung, wenn jemand auf dem ungesicherten Gehweg stürzt und sich verletzt. Für Eigentümer von Mietshäusern und Firmengebäuden ist deshalb eine klare, schriftliche Regelung wichtig: wer räumt, welche Flächen, zu welchen Zeiten, und wie das nachgewiesen wird.
Die Pflicht an einen Winterdienst übergeben
Eigentümer können den Winterdienst vertraglich an eine Firma übertragen. Dann übernimmt der Dienstleister das Räumen und Streuen nach einem vereinbarten Flächenplan. Die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und zu kontrollieren, bleibt beim Eigentümer. Worauf es im Vertrag ankommt, steht im Ratgeber Winterdienst beauftragen: was im Vertrag stehen sollte. Wie wir den Winterdienst in Nürnberg organisieren, lesen Sie auf der Seite Winterdienst in Nürnberg.
Häufige Fragen zur Räum- und Streupflicht in Nürnberg
Muss ich am Wochenende auch um 7 Uhr geräumt haben?
Die Verordnung nennt für Gehwege das Zeitfenster bis 7 Uhr und bis 20 Uhr ohne Unterscheidung nach Wochentagen. Prüfen Sie im Zweifel die aktuelle Fassung der Straßenreinigungsverordnung auf nuernberg.de.
Darf ich Streusalz auf meiner Einfahrt verwenden?
Das Verbot in der Straßenreinigungsverordnung betrifft die öffentlichen Gehwege. Auf privatem Grund ist Salz nicht durch diese Verordnung untersagt, schadet aber Pflanzen, Belägen und Bausubstanz.
Wo bekomme ich Streugut in Nürnberg?
Splitt, Sand und Granulat gibt es im Baumarkt und im Baustoffhandel. Wer einen Winterdienst beauftragt, bekommt das Streugut in der Regel vom Dienstleister.
Gelten in Fürth die gleichen Regeln?
Nicht unbedingt. Jede Gemeinde regelt die Räum- und Streupflicht in einer eigenen Verordnung oder Satzung. Zeiten und erlaubte Streumittel können abweichen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: Straßenreinigungsverordnung der Stadt Nürnberg (Stadtrecht 850.780, § 20) und Informationen des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg zum Winterdienst. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Verordnung.