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Ratgeber · Winterdienst

Winterdienst beauftragen: was im Vertrag stehen sollte

Flächenplan, Einsatzzeiten, Streumittel, Dokumentation und Verantwortung: was Unternehmen und Hausverwaltungen im Winterdienstvertrag regeln sollten.

Kurz gesagt

Ein Winterdienstvertrag sollte mindestens regeln: welche Flächen geräumt werden (Flächenplan), in welcher Priorität, zu welchen Zeiten, mit welchen Streumitteln, wie die Einsätze dokumentiert werden, wie abgerechnet wird und welche Verantwortung der Dienstleister übernimmt. Je genauer der Vertrag, desto weniger Streit gibt es nach einem Sturz oder einer schneereichen Woche.

1. Der Flächenplan

Ohne Plan weiß niemand genau, was „Winterdienst“ umfasst. Der Flächenplan zeigt jede Fläche auf einer Skizze oder einem Luftbild und gibt ihr eine Priorität:

Flächenplan mit Gehweg, Hauszugang, Zufahrt und Parkplatz in drei Prioritäten
Priorität 1 ist immer die Pflichtfläche, der öffentliche Gehweg.
  • Priorität 1: öffentlicher Gehweg vor dem Grundstück (gesetzliche Pflicht)
  • Priorität 2: Hauszugänge, Eingangstreppen, Rettungswege
  • Priorität 3: Zufahrten, Stellplätze, Wege zu Mülltonnen und Fahrradständern

2. Zeiten und Auslöser

Wann rückt der Dienst aus? Üblich ist eine Formulierung wie „bei Schneefall und Glätte so, dass die Flächen der Priorität 1 bis 7 Uhr gesichert sind, Nacharbeit bis 20 Uhr nach Bedarf“. Für Firmenparkplätze, die schon früher genutzt werden, kann eine frühere Uhrzeit vereinbart werden. Wichtig ist, dass der Vertrag die örtliche Satzung abbildet; in Nürnberg ist das § 20 der Straßenreinigungsverordnung, erklärt im Ratgeber Räum- und Streupflicht in Nürnberg.

3. Streumittel und Lagerung

Auf öffentlichen Gehwegen in Nürnberg sind nur abstumpfende Streumittel erlaubt. Der Vertrag legt fest, wer das Streugut stellt, wo es gelagert wird und ob nach der Saison gekehrt wird.

4. Dokumentation

Ein Einsatzprotokoll mit Datum, Uhrzeit und Fläche ist der beste Nachweis, dass die Pflicht erfüllt wurde. Vereinbaren Sie, in welcher Form es geführt wird und wie lange es aufbewahrt wird.

5. Verantwortung und Kontrolle

Mit dem Vertrag geht die Durchführung des Winterdienstes auf den Dienstleister über. Beim Eigentümer bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu prüfen, ob er seine Arbeit macht. Seien Sie skeptisch bei Angeboten, die eine pauschale und vollständige Übernahme jeder Haftung versprechen: Was tatsächlich übernommen wird, muss im Vertrag stehen und sollte durch eine Betriebshaftpflicht des Dienstleisters gedeckt sein. Lassen Sie sich diese im Zweifel nachweisen.

6. Abrechnung

Zwei übliche Abrechnungsmodelle
ModellVorteilNachteil
Saisonpauschalefeste, planbare Kosten unabhängig vom Wetterin milden Wintern zahlt man für wenige Einsätze
Abrechnung je Einsatzman zahlt nur, was anfälltin schneereichen Wintern schwer planbar

7. Laufzeit und Saison

Die Winterdienstsaison läuft in der Regel von November bis März. Der Vertrag sollte Beginn und Ende der Bereitschaft nennen und regeln, was bei frühem oder spätem Wintereinbruch gilt. Beauftragen Sie den Winterdienst am besten im Spätsommer oder Herbst, damit Begehung und Flächenplan vor dem ersten Frost stehen.

Checkliste für Ihren Winterdienstvertrag

  1. Flächenplan mit Prioritäten liegt bei.
  2. Einsatzzeiten entsprechen der örtlichen Satzung.
  3. Streumittel, Lagerung und Kehren nach der Saison sind geregelt.
  4. Dokumentation der Einsätze ist vereinbart.
  5. Übernommene Verantwortung ist klar beschrieben.
  6. Abrechnungsmodell, Laufzeit und Saisonzeitraum stehen fest.

Wie wir den Winterdienst in Nürnberg für Unternehmen und Hausverwaltungen organisieren, lesen Sie auf der Leistungsseite.

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.